No Rain GmbH / Nukranox Festival
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „No Rain GmbH“, nachstehend "No Rain" genannt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen. Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von No Rain. No Rain als „Auftragnehmer“ oder aus „Auftraggeber“ bezieht sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Auftraggebern oder Auftragnehmern. Als Besucher gilt jeder Gast bei einer Veranstaltung von No Rain.
Siehe Hausordnung
Lieferantenvereinbarung zwischen der No Rain und „Vertragspartner“
Es wird festgehalten, dass sich die Höhe bzw. Menge der bestellten Ware ausschließlich auf genannte schriftliche Angebot bezieht. Sollten sich die Forderungen ändern, bedürfen diese ausdrücklich der Schriftform. Aus Aufträgen, welche von einem Dritten erteilt werden, kann kein Anspruch gegen No Rain geltend gemacht werden.
Von No Rain wird zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur Verfügung gestellt. Weiters wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Dem Vertragspartner wird keine kostenlose Verpflegung, Unterkunft oder Transportmittel zur adäquaten An- und Abfahrt zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner kümmert sich eigenständig um die notwendigen Transportmittel. Weiters stellt No Rain keine Aufenthaltsräume, Büros oder Sonstiges für den Vertragspartner oder Mitarbeiter zur Verfügung. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Jegliche Lieferung darf erst nach Autorisierung am dafür vorgesehenen Ort abgeladen werden. Die zuständige Person zur Autorisierung wird spätestens am Erfüllungsort bekanntgegeben. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte die Lieferung an einem nicht autorisierten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten No Rain daraus Kosten erwachsen, werden diese zuzüglich einer Aufwandsgebühr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eine Abreise der Lieferung erfolgt ausschließlich durch die Genehmigung einer autorisierten Person und nach einer gemeinsamen Begutachtung der Ware, sowie unterschriebenem Übernahme-Protokoll. Alle Mängel die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im Übernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abreise der Lieferung ohne autorisierte Person durchgeführt oder kein Übernahme-Protokoll ausgefüllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren.
No Rain übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. Ausdrücklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. Für alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch für Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet für alle Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbei geführt. Eine Haftung von No Rain gegenüber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführte Schäden. Verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden.
Als Zahlungsziel gilt ausschließlich das im Vertrag genannte Ziel. Abweichungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
Wurde der Lieferant von einem Dritten empfohlen oder vermittelt, sodass der Lieferant und oder der Dritte, einen unzulässigen Vorteil erlangen, gebührt dem Lieferanten weder ein direktes noch ein indirektes Entgelt.
Der Vertragspartner muss jegliche Gegenstände sowie Equipment nach der Erfüllung vom Veranstaltungsort entfernen. Sollten sich Gegenstände/Equipment oder Sonstiges nach Erfüllung am Erfüllungsort befinden bzw. im nahen Umkreis zwischengelagert werden, müssen diese entfernt werden. Alle entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, zuzüglich einem Aufwandszuschlag.
Der Vertragspartner hat alle seine Mitarbeiter rechtmäßig nach aktueller österreichischer Gesetzeslage anzumelden. Weiters sind alle Mitarbeiter nach den in Österreich geltenden Mindestlöhnen zu bezahlen. Eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung– konkreter das Dokument A1 bzw. E101 ist spätestens vor Arbeitsantritt an jobs@revolutionevent.com senden und zusätzlich in analoger Form am Erfüllungsort unaufgefordert vor Arbeitsantritt abzugeben. Der Vertragspartner beschäftigt zur Erfüllung nur Mitarbeiter, welche die erforderliche Eignung bzw. Befähigungsnachweise jeglicher Art (Führerschein o.ä.) besitzen. Sämtliche in Österreich anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte im Namen von No Rain zu beauftragen oder Leistungen im Namen von No Rain in Anspruch zu nehmen.
Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich im Einvernehmen beider vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist No Rain nie haftbar zu machen.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg Stadt. Das UN Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.